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07.01.2012

01.10.2011
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.09.2011
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Grabherstellungsarbeiten
Der Vorsitzende berichtete zunächst über die bisher erfolglose Suche und Ausschreibung zur Durchführung der Arbeiten. Ursächlich war der Umfang der Grabbereitung mit Ausheben, Verfüllen des Grabes und Abfahren der übrigen Bodenmassen der Grund, dass bisher kein Auftragnehmer gefunden wurde.
Aufgrund intensiver Bemühungen wurde dann ein Auftragnehmer gefunden, der die Grabbereitung in der von der Ortsgemeinde geforderten Form wie folgt ausführen kann:
Ausheben und Verfüllen von Reihengrabstätten einschl. Verbau und Ausheben und Verfüllen von Urnengräbern. Um den Arbeitsablauf zu optimieren wird der Gemeindearbeiter die übrigen Bodenmassen bei der Grabherstellung abfahren. Das Angebot liegt im Rahmen der Vorstellungen der Ortsgemeinde. Für die Herstellung eines Reihengrabes werden demnach 300,-
Beratung und Beschlussfassung zur Stromausschreibung
Hierzu informierte der Vorsitzende eingehend über die im Vorfeld gelaufenen Geschäftsvorgänge zur Verlängerung der Strompreisvereinbarung für das Jahr 2013 und die Informationsveranstaltung zum Thema Stromausschreibung. Zu den Themen Konzessionsvertrag, Straßenbeleuchtungsvertrag und Bündelausschreibung Stromlieferung wurde ausführlich informiert
Der Konzessionsvertrag mit dem RWE und der Straßenbeleuchtungsvertrag laufen am 31.12.2011 aus. Aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibung haben sich die beiden Unternehmen RWE und EVM um den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages beworben. Um bestmögliche Konditionen mit den Unternehmen zu erzielen wurde eine Arbeitsgruppe mit den Bürgermeistern der 5 Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel gebildet, die federführend die Verhandlungen führen sollen. Dabei geht es einmal rein um den neuen Konzessionsvertrag aber auch die Möglichkeiten von Beteiligungsmodellen sollen geprüft werden. Das gleiche gilt für die neuen Straßenbeleuchtungsverträge.
Die Bündelausschreibung zur Stromlieferung ist durch den Gemeinde-
Diese Vorgehensweise zu allen drei Teilbereichen wird vom Rat der Ortsgemeinde Mückeln ausdrücklich auch so gewollt. Der Rat der Ortsgemeinde nahm das Schreiben des Gemeinde-
Der Ortsbürgermeister (in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung) wird bevollmächtigt den Gemeinde-
Die Ortsgemeinde Mückeln verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten der/die den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung der Verstärkeranlage für den Bürgersaal
Hierzu wurde bereits in den vergangenen Sitzungen informiert. Anlässlich der Kirmes wurde eine neue Verstärkeranlage getestet und von den Beteiligten für ausreichend erachtet. Die angebotene Anlage kostet insgesamt 668,99 €. Die Gesamtkosten werden zwischen den Nutzern Ortsgemeinde, Männergesangverein und Feuerwehr geteilt, so dass jeder Beteiligte 223,-
Prüfung des Jahresabschlusses und Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister und den Ortsbürgermeister
Die Prüfung der Jahresrechnung für das HH-
Die Prüfung hat ergeben, adss alle Rechnungsbelege für ordnungsgemäß befunden wurden und keine Beanstandungen zu verzeichnen sind.
Der Ortsgemeinderat beschloss dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Herrn Klöckner, bzw. dem I. Beigeordneten, Herrn Wißkirchen, sowie dem Ortsbürgermeister Erwin Steffes nach § 114 GemO Entlastung zu erteilen.
Verschiedenes, Informationen des Ortsbürgermeisters
Folgende Gegenstände bzw. Sachverhalte und Vorgänge wurden vom Vorsitzenden vorgetragen:
• Als Seniorenbeauftragter für die Ortsgemeinde Mückeln konnte das Ratsmitglied Klaus Botzet gewonnen werden. Dieser erfreuliche Vorgang wird in der Zukunft viel Positives, aber auch einiges an Arbeit mit sich bringen. Um Klaus Botzet wird jetzt ein Team gebildet, das sich in naher Zukunft mit allen Fragen rund um das Thema „Gesund Alt werden im Dorf“ befasst.
• Information zur Lieferung der Ersatztoiletten für die Bauzeit am Bürgersaal
• Der Stand der Arbeit zur „Energetischen Sanierung des Bürgersaals wurde umfassend dargestellt und der Einsatz bei der Eigenleistung besprochen. Arbeitseinsätze sind grundsätzlich dienstags, mittwochs und donnerstags ab 17.00 Uhr und samstags ab 9.00 Uhr. Es können aber auch tagsüber Einsätze erforderlich werden, die dann mit dem Ortsbürgermeister zu koordinieren sind.
• Die Kreisumlage für das HH-
• Der Termin für die Jagdgenossenschaftsversammlung wurde auf den 27.10.2011 festgelegt.
• Information zum neuen Naturschutzgebiet „Wartgesberg, Alfbachtal bei Strohn, Braunebachtal bei Mückeln und Trautzberger Maar“. Die dazugehörige Verordnung wurde am 18.07.2011 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Der Vorsitzende schlug dazu eine gemeinsame Eröffnungsveranstaltung aller am Verfahren Beteiligten vor. Entsprechende Gespräche werden geführt.
• Mit der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ wird sich der Aufsichtsrat der Natur-
Verkauf von Gegenständen aus der Baumaßnahme Bürgersaal
Die Ortsgemeinde bietet folgende Gegenstände zum Verkauf an:
2 FH-
Interessenten melden sich bitte beim Ortsbürgermeister unter Tel. 0171 1207715.
14.05.2011
Bestellen einer Dorffahne.
Liebe Mitbürgerinnen und Bürger,
der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.04.2011 in der neben an abgebildete Ausführung die Dorffahne beschlosssen. Sie haben jetzt die Möglichkeit eine solche Fahne zu bestellen, mit der Sie zukünftig bei Festen aller Art Ihre Verbundenheit zur Dörflichen Gemeinschaft bekunden können.
Die Fahne hat eine Größe von 1,00 m X 1,80 m.
Sie besteht aus Fahnenstoff mit aufgebrachtem Digitaldruck und ist oben mit Schlaufen und an einer Seite mit Haken ausgestattet. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der bestellten Exemplare und liegt bei etwa 70,00 €. Bestellungen nimmt der Bürgermeister Erwin Steffes entgegen.

31.08.2010
Ortswappen
Wenn Sie Interesse an einem Aufkleber mit dem Ortswappen haben, können Sie diesen hier gegen eine Gebühr von 2,00 € plus 0,55 € Porto bestellen.
Ortswappen Aufkleberbestellung
