Benutzungs- u.Gebührenordnung - Gemeinde Mückeln

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Benutzungs- u.Gebührenordnung

Bürgerservice > Schutzhütte

               
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schutzhütte Mückeln                   
                
1. Benutzung                 
Die Mückelner Schutzhütte ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde Mückeln.                  
Grundvoraussetzung für deren Benutzung ist die Wahrung von Anstand, guter Sitte,                   
Ordnung und  Sauberkeit sowie die Anerkennung der Benutzungsordnung. Die Ortsgemeinde                  
überlässt die Schutzhütte mit Außenanlagen dem Benutzer im derzeitigen Zustand.                  
                 
2. Anmeldung                  
Die Benutzung der Schutzhütte mit ihren Außenanlagen ist rechtzeitig  beim                   
Ortsbürgermeister zu beantragen. Hierbei ist ein Verantwortlicher zu benennen.                  
Jugendliche Benutzer haben der Ortsgemeinde einen Erziehungsberechtigten oder eine                   
Vertrauensperson zu benennen, die die Aufsicht wahrnimmt. Die Vertrauensperson muss das                  
18. Lebensjahr vollendet haben.                  
Die Dauer des Aufenthalts auf der Anlage ist bei der Anmeldung anzugeben.                  
Grundsätzlich ist die Anlage bis 12.00 Uhr, des am auf die festgelegte Benutzungsdauer                   
folgenden Tages, gereinigt zu verlassen. Die Ortsgemeinde hat das Recht die                  
Schutzhütte aus Gründen der Pflege, Unterhaltung und zur Gefahrenabwehr vorüber-                  
gehend zu schließen.                  
                 
3. Haftung                  
Die Ortsgemeinde übernimmt keine Haftung für Unfälle, Beschädigungen oder Diebstahl.                  
Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner                   
Bediensteten, Beauftragten oder Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter frei,                  
die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage stehen.                  
Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde durch seine Schuld an der                  
Anlage, den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen im Rahmen dieser                   
Ordnung entstehen. Während der Benutzung eingetretene Schäden sind unverzüglich beim                   
Ortsbürgermeister zu melden.Bei groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung ist der                   
Ortsbürgermeister befugt die Benutzer von der Anlage zu weisen.                  
                 
4. Verhaltensregeln                  
Für die An- und Abfahrt zur Anlage dürfen nur die vorgesehenen Wege benutzt werden.                  
Der Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass sowenig Kfz  wie möglich die Wege zur                   
Anlage benutzen (Fahrgemeinschaften bilden).                  
Die gesamte Anlage ist sauber zu halten, Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, sie sind                  
beim verlassen der Anlage mitzunehmen! Hierfür hat der Verantwortliche zu sorgen.                  
Feuerstellen sind nur auf den vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt. Das Feuer ist                   
so zu halten das keine Beschädigungen oder Brände entstehen können. Brenn-                  
material hat der Benutzer zu stellen, etwaige Reste müssen beim verlassen der Anlage                   
mitgenommen werden. Es ist verboten im angrenzenden Wald Brennmaterial zu suchen.                  
Alle Feuerstellen sind vor dem verlassen der Anlage zu löschen. Der Baumbestand                   
auf der Anlage darf nicht beschädigt werden. Baumbeschädigungen haben grund-                   
sätzlich den Verweis von der Anlage zur Folge. Es ist verboten Schilder oder sonstige                   
Gegenstände an den Bäumen zu befestigen. Weiter ist das Aufstellen von Zelten oder                   
Campingwagen auf der Anlage verboten. Der Betrieb von Musikanlagen ist nur bis zur                  
Zimmerlautstärke erlaubt. Nach Veranstaltungsende ist auf der gesamten Anlage eine                   
Grundreinigung vorzunehmen. Tische und Bänke sind feucht abzuwischen und der Fuß-                  
boden mit einem Besen zu reinigen.                  
                 
5. Stromaggregat                 
Für Mückelner Bürger besteht die Möglichkeit das Gemeindeeigene Stromaggregat zu                   
mieten. Hierfür wird eine Benutzungsgebüher von 10,-€ pro Tag erhoben.Das Aggregat wird                   
voll betankt ausgehändigt und ist wieder voll betankt zurückzugeben. Die vorgegebene                   
Bedienungsanweisung ist unbedingt zu beachten                  
                 
3. Benutzungsgebühren                  
Bei der Anmeldung ist beim Ortsbürgermeister eine Benutzungsgebühr zu entrichten                   
und eine Schutzgebühr zu hinterlegen. Die Schutzgebühr wird erstattet wenn die Anlage                  
nach den vorstehenden Bestimmungen und Kontrolle Ordnungsgemäß verlassen wurde.                  
Für die Ortsvereine und schulische Veranstaltungen ist die Benutzung der Schutzhütte                   
Gebührenfrei.

Auswärtige Benutzer

Benutzung durch Bürger aus der Ortsgemeinde Mückeln

 

Benutzungsgebühr:   30,00 €

Benutzungsgebühr: 15,00 €

Schutzgebühr:          50,00 €

Schutzgebühr:        50,00 €

Ortsgemeinde Mückeln, den 28. April 2011      
     
     
Erwin Steffes,Ortsbürgermeister      

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