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Benutzungs-
1. Benutzung
Die Mückelner Schutzhütte ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde Mückeln.
Grundvoraussetzung für deren Benutzung ist die Wahrung von Anstand, guter Sitte,
Ordnung und Sauberkeit sowie die Anerkennung der Benutzungsordnung. Die Ortsgemeinde
überlässt die Schutzhütte mit Außenanlagen dem Benutzer im derzeitigen Zustand.
2. Anmeldung
Die Benutzung der Schutzhütte mit ihren Außenanlagen ist rechtzeitig beim
Ortsbürgermeister zu beantragen. Hierbei ist ein Verantwortlicher zu benennen.
Jugendliche Benutzer haben der Ortsgemeinde einen Erziehungsberechtigten oder eine
Vertrauensperson zu benennen, die die Aufsicht wahrnimmt. Die Vertrauensperson muss das
18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Dauer des Aufenthalts auf der Anlage ist bei der Anmeldung anzugeben.
Grundsätzlich ist die Anlage bis 12.00 Uhr, des am auf die festgelegte Benutzungsdauer
folgenden Tages, gereinigt zu verlassen. Die Ortsgemeinde hat das Recht die
Schutzhütte aus Gründen der Pflege, Unterhaltung und zur Gefahrenabwehr vorüber-
gehend zu schließen.
3. Haftung
Die Ortsgemeinde übernimmt keine Haftung für Unfälle, Beschädigungen oder Diebstahl.
Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner
Bediensteten, Beauftragten oder Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter frei,
die im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage stehen.
Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Ortsgemeinde durch seine Schuld an der
Anlage, den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen im Rahmen dieser
Ordnung entstehen. Während der Benutzung eingetretene Schäden sind unverzüglich beim
Ortsbürgermeister zu melden.Bei groben Verstößen gegen diese Benutzungsordnung ist der
Ortsbürgermeister befugt die Benutzer von der Anlage zu weisen.
4. Verhaltensregeln
Für die An-
Der Verantwortliche hat dafür zu sorgen, dass sowenig Kfz wie möglich die Wege zur
Anlage benutzen (Fahrgemeinschaften bilden).
Die gesamte Anlage ist sauber zu halten, Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, sie sind
beim verlassen der Anlage mitzunehmen! Hierfür hat der Verantwortliche zu sorgen.
Feuerstellen sind nur auf den vorgesehenen befestigten Flächen erlaubt. Das Feuer ist
so zu halten das keine Beschädigungen oder Brände entstehen können. Brenn-
material hat der Benutzer zu stellen, etwaige Reste müssen beim verlassen der Anlage
mitgenommen werden. Es ist verboten im angrenzenden Wald Brennmaterial zu suchen.
Alle Feuerstellen sind vor dem verlassen der Anlage zu löschen. Der Baumbestand
auf der Anlage darf nicht beschädigt werden. Baumbeschädigungen haben grund-
sätzlich den Verweis von der Anlage zur Folge. Es ist verboten Schilder oder sonstige
Gegenstände an den Bäumen zu befestigen. Weiter ist das Aufstellen von Zelten oder
Campingwagen auf der Anlage verboten. Der Betrieb von Musikanlagen ist nur bis zur
Zimmerlautstärke erlaubt. Nach Veranstaltungsende ist auf der gesamten Anlage eine
Grundreinigung vorzunehmen. Tische und Bänke sind feucht abzuwischen und der Fuß-
boden mit einem Besen zu reinigen.
5. Stromaggregat
Für Mückelner Bürger besteht die Möglichkeit das Gemeindeeigene Stromaggregat zu
mieten. Hierfür wird eine Benutzungsgebüher von 10,-
voll betankt ausgehändigt und ist wieder voll betankt zurückzugeben. Die vorgegebene
Bedienungsanweisung ist unbedingt zu beachten
3. Benutzungsgebühren
Bei der Anmeldung ist beim Ortsbürgermeister eine Benutzungsgebühr zu entrichten
und eine Schutzgebühr zu hinterlegen. Die Schutzgebühr wird erstattet wenn die Anlage
nach den vorstehenden Bestimmungen und Kontrolle Ordnungsgemäß verlassen wurde.
Für die Ortsvereine und schulische Veranstaltungen ist die Benutzung der Schutzhütte
Gebührenfrei.
Auswärtige Benutzer |
Benutzung durch Bürger aus der Ortsgemeinde Mückeln |
Benutzungsgebühr: 30,00 € |
Benutzungsgebühr: 15,00 € |
Schutzgebühr: 50,00 € |
Schutzgebühr: 50,00 € |
Ortsgemeinde Mückeln, den 28. April 2011
Erwin Steffes,Ortsbürgermeister