Gebührenordnung
Bekanntmachung Benutzungsordnung - Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Mückeln
Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Mückeln
Der Ortsgemeinderat von Mückeln hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 folgende Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Bürgerhauses werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese ergeben sich aus der Anlage 1 zur GebO.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Antragsteller für die Benutzung des Bürgerhauses.
§ 3
Entstehung der Ansprüche und deren Fälligkeit
Die Benutzungsgebühr ist nach Inanspruchnahme des Bürgerhauses auf der Grundlage der Gebührenordnung zu entrichten. Die Benutzungsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Rechnung fällig.
In begründeten Fällen können Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen gefordert werden.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daun in Kraft.
Mückeln, den 16. Mai 2013
gez. Erwin Steffes, Ortsbürgermeister
Objekt |
Veranstaltung Privat |
Veranstaltung Vereine |
Veranstaltungen wirtschafli.bzw.Auswärtige Nutzer |
Beerdigung |
Sitzungsraum |
Nicht möglich ! |
Nicht möglich ! |
Nicht möglich ! |
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Probenraum |
Nicht möglich ! |
Frei |
Nicht möglich ! |
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Küche , inkl. Spülmaschine |
50,00 € / p. Veranst. |
50,00 € / p. Veranst. |
50,00 € /p. Veranst. |
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Thekenraum |
Der Thekenraum ist bei Mietverträgen für die Säle in der Miete enthalten. |
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Saal Klein |
40,00 € / 20,00 € |
100,00 € / 50,00 € |
100,00 € / 50,00 € |
80,00 € |
Saal Groß |
70,00 € / 35,00 € |
160,00 € / 80,00 € |
160,00 € / 80,00 € |
100,00 € |
Saal Gesamt |
100,00 € / 50,00 € |
220,00 € / 110,00 € |
220,00 € / 110,00 € |
130,00 € |
Festplatz |
50,00 € |
Frei |
50,00 € |
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Zeltanbau |
50,00 € / p. Veranst. |
Frei |
50,00 € |
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Verstärkeranlage |
20,00 € |
Frei |
20,00 € |
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Ausleihe Geschirr alt |
15,00€ |
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Nebenkosten: |
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Strom |
n. Verbrauch |
0,30 € |
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Wasser |
n. Verbrauch |
5,00 € |
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Heizung |
n. Verbrauch |
Tagespreis der letzten Füllung |
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Übungsstunden von Gymnastikgruppen: Pauschal pro Tag der Nutzung 10,00 € |
Gebührenfrei ist die Nutzung für Ortsbezogene:
Sitzungen der Mitglieder oder Vorstände der örtlichen Vereine und Gruppen, Vereinsproben, Familienabend der Ortsvereine Zusammenkünfte der Kinder- und Jugendgruppen, Wandertag, Martinstag.
Nach jeder gebührenfreien Benutzung sind die Räume zu kehren, die Mülleimer zu entleeren, die Tische und Stühle ordnungsgemäß zu stapeln und die Heizung herunterzustellen.
Bemerkungen:
Gültig für alle Objekte:
Zuschlag für alle Ausw. Nutzer 50 %
Zuschlag für wirtschaftl. Veranst. Ausw. Nutzer 100 %
alleinige Nutzung, mit Toiletten, zuzügl. Aufbaukosten
Bedienung nur n. Einweisung
Pauschal nach Anzahl
Einheimische kostenlos.
Saalgröße:
Obergeschoss 76,50 qm
Probenraum 54,20 qm
Sitzungszimmer 22,30 qm
Erdgeschoss 280,06 qm
Saal 245,50 qm
Thekenraum 20,85 qm
Küche 13,71 qm
Die Bühne im Saal hat eine Breite von 10,40 m und eine Tiefe von 6,40 m. Die Höhe im Bühnenbereich beträgt 2,90 m.
Veröffentlich im Mitteilungsblatt: 31.05.2013 - 22 kw.