Gebührenordnung - Gemeinde Mückeln

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Gebührenordnung

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Bekanntmachung Benutzungsordnung - Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Mückeln


Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Mückeln
Der Ortsgemeinderat von Mückeln hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 folgende Gebührenordnung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung des Bürgerhauses beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Bürgerhauses werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese ergeben sich aus der Anlage 1 zur GebO.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Antragsteller für die Benutzung des Bürgerhauses.
§ 3
Entstehung der Ansprüche und deren Fälligkeit
Die Benutzungsgebühr ist nach Inanspruchnahme des Bürgerhauses auf der Grundlage der Gebührenordnung zu entrichten. Die Benutzungsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Rechnung fällig.
In begründeten Fällen können Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen gefordert werden.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daun in Kraft.
Mückeln, den 16. Mai 2013
gez. Erwin Steffes, Ortsbürgermeister

Objekt

Veranstaltung Privat
1.Tag / weitere Tage

Veranstaltung Vereine
1.Tag / weitere Tage

Veranstaltungen wirtschafli.bzw.Auswärtige Nutzer
1.Tag / weitere Tage

Beerdigung
1.Tag

Sitzungsraum

Nicht möglich !

Nicht möglich !

Nicht möglich !

 

Probenraum

Nicht möglich !

Frei

Nicht möglich !

 

Küche , inkl. Spülmaschine

50,00 € / p. Veranst.

50,00 € / p. Veranst.

50,00 € /p. Veranst.

 

Thekenraum

Der Thekenraum ist bei Mietverträgen für die Säle in der Miete enthalten.

Saal Klein

40,00 € / 20,00 €

100,00 € / 50,00 €

100,00 € / 50,00 €

80,00 €

Saal Groß

70,00 € / 35,00 €

160,00 € / 80,00 €

160,00 € / 80,00 €

100,00 €

Saal Gesamt

100,00 € / 50,00 €

220,00 € / 110,00 €

220,00 € / 110,00 €

130,00 €

Festplatz

50,00 €

Frei

50,00 €

 

Zeltanbau

50,00 € / p. Veranst.

Frei

50,00 €

 

Verstärkeranlage

20,00 €

Frei

20,00 €

 
         

Ausleihe Geschirr alt

15,00€

     

Nebenkosten:

Strom

n. Verbrauch

0,30 €

Wasser

n. Verbrauch

5,00 €

Heizung

n. Verbrauch

Tagespreis der letzten Füllung

 

Übungsstunden von Gymnastikgruppen: Pauschal pro Tag der Nutzung 10,00 €
Übungsstunden von Gymnastigruppen bei wirtschaftlicher Nutzung: Pauschal pro Tag der Nutzung 20,00 €

Gebührenfrei ist die Nutzung für Ortsbezogene:
Sitzungen der Mitglieder oder Vorstände der örtlichen Vereine und Gruppen, Vereinsproben, Familienabend der Ortsvereine Zusammenkünfte der Kinder- und Jugendgruppen, Wandertag, Martinstag.
Nach jeder gebührenfreien Benutzung sind die Räume zu kehren, die Mülleimer zu entleeren, die Tische und Stühle ordnungsgemäß zu stapeln und die Heizung herunterzustellen.

Bemerkungen:
Gültig für alle Objekte:

Zuschlag für alle Ausw. Nutzer 50 %
Zuschlag für wirtschaftl. Veranst. Ausw. Nutzer 100 %
alleinige Nutzung, mit Toiletten, zuzügl. Aufbaukosten
Bedienung nur n. Einweisung
Pauschal nach Anzahl
Einheimische kostenlos.


 
Saalgröße:
Obergeschoss                  76,50 qm
Probenraum                    54,20 qm
Sitzungszimmer               22,30 qm
Erdgeschoss                  280,06 qm

Saal                              245,50 qm
Thekenraum                    20,85 qm
Küche                             13,71 qm
   
Die Bühne im Saal hat eine Breite von 10,40 m und eine Tiefe von 6,40 m. Die Höhe im Bühnenbereich beträgt  2,90 m.

Veröffentlich im Mitteilungsblatt: 31.05.2013 - 22 kw.

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