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Hausordnung -
Bei der Nutzung der angemieteten Räume sind, soweit nicht bereits anderweitig Regelungen gelten
(z.B.: Jugendschutzgesetz, Gaststättenrecht, BGB), folgende Bestimmungen zu beachten:
Jeder Benutzer benennt eine natürliche Person (möglichst volljährig), die für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung der Ortsgemeinde gegenüber verantwortlich ist. Im Zweifelsfalle ist dies der Antragsteller.
Der Benutzer ist verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der angemieteten Räume und Einrichtungsgegenstände sowie deren Vollzähligkeit zu überzeugen.
Werden Schäden in den Räumen oder an der Einrichtung verursacht oder festgestellt, ist dies umgehend dem Ortsbürgermeister, seinem Vertreter oder dem Hausmeister mitzuteilen.
Die Außenanlagen und Räume, einschließlich der vorhandenen Einrichtungsgegenstände, sind pfleglich zu behandeln. Weiterhin sind die Außenanlagen und Räume nach der Benutzung in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Die Einrichtungsgegenstände sind gereinigt und vollständig am vorgegebenenLagerplatz zu deponieren.
Das Einschlagen von Nägeln bzw. Eindrehen von Schrauben ist unzulässig.
Müll ist ordnungsgemäß vom Benutzer zu entsorgen.
Zum Abstellen der Fahrzeuge sind die vorgesehenen Parkräume ordnungsgemäß zu nutzen.